Gemäß §113 Abs. 2 Nr. 7 neuntes Buch (SGB IX) i.V.m. § 76 Abs. 2 Nr. 7 SGB IX;
Leistungen zur Beföderung durch einen Beföderungsdienst als Leistung zur Mobilität nach §83 Abs. 1 SGB IX, bedarf es einer Antragstellung bei der;
StädteRegion Aachen
Behindertenfahrdienst
Zollernstraße 10
52070 Aachen
Zimmernummer: A 315
Tel.: +49 241 5198-5045
Fax: +49 241 5198-85081
E-Mail: sigrid.beck@staedteregion-aachen.de
Nach Erteilung eines Berechtigungsausweises für die Inanspruchnahme von Leistungen zur Beförderung durch einen Beförderungsdienst aus dem Gebiet der StädteRegion Aachen, können nach Genehmigungsumfang unsere Dienstleistungen in Anspruch genommen werden.
Hierzu gehören z.B.:
- Veranstaltungen
- Familienbesuche
- Cafe-, Restaurantbesuche
- Einkaufsfahrten
- Kinobesuche
Sie sind nur einen Anruf davon entfernt, sich von uns zu Ihrem Wunschziel bringen zu lassen.
Sollte Ihre Fahrt nicht unter den § 113 SGB IX fallen, können Sie unseren Fahrdienst selbstverständlich auch, zu den zu diesem Zeitpunkt geltenden ggf. auch individuell abgesprochenen Fahrpreisen, in Anspruch nehmen.